Informationen
Beschreibung:
Das „Förderprogramm Elektromobilität“ ist Teil des im Mai 2015 vom Stadtrat beschlossenen „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München“ (IHFEM 2015) und wird – mit einem Finanzvolumen von 22,2 Mio. € bis Ende 2017 sowohl E-Fahrzeuge als auch die für deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur fördern. Das Förderprogramm ist damit das größte seiner Art in Deutschland. Seine Umsetzung wird in den nächsten zwei Jahren den Markthochlauf von batterieelektrischen Fahrzeugen unterschiedlicher Bauart in München unterstützen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind 2-, 3- und 4-rädrige E-Fahrzeuge des Wirtschaftsverkehrs (EG-Fahrzeugklassen L1e – L7e (Leichtfahrzeuge), M1 (E-Pkw), N1 (leichte Nutzfahrzeuge) sowie Pedelecs und Lastenpedelecs), außerdem die für deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Dabei werden ausschließlich reine batterieelektrische E-Fahrzeuge (BEV) gefördert.
Die Beschränkung auf den Wirtschaftsverkehr erfolgt, weil in diesem Verkehrssegment eine teilweise oder vollständige Umstellung auf BEV mit den heute am Markt verfügbaren E-Fahrzeugen in den meisten Fällen möglich ist. E-Fahrzeuge im Privatsektor stellen dagegen derzeit eher Zweitfahrzeuge dar, die zu einer Erhöhung der Zahl zugelassener Fahrzeuge führen können. Dies kann aber in einer Stadt wie München, in der bereits heute mehr als 700.000 Fahrzeuge angemeldet sind und die in den nächsten Jahren nochmals um ca. 200.000 Menschen wachsen wird, kein Förderziel sein.
Plug-In-Hybride werden wegen der mäßigen bis schlechten Ökobilanz dieser Fahrzeuge ebenfalls nicht gefördert.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Bei den Fahrzeugen sind alle Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie freiberuflich tätige Personen und gemeinnützig anerkannte Organisationen antragsberechtigt, sofern sie ihren Sitz oder ihre Niederlassung in der Landeshauptstadt München haben. Die Fahrzeuge müssen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, in München angemeldet werden.
Förderanträge für Ladeeinrichtungen können zusätzlich auch von Privatpersonen gestellt werden.
Wie hoch sind die Förderbeträge?
Für vierrädrige Elektrofahrzeuge können Antragsteller bis zu 4.000 € erhalten, zwei- und dreirädrige Elektrofahrzeuge werden mit 25% der Nettokosten bis zu einem Höchstbetrag von 500€ (Pedelecs und E-Roller) bzw. 1.000 € (Lastenpedelecs) gefördert.
Ladeeinrichtungen werden mit 20% der Nettogesamtkosten bis zu einer Höhe von 1.500 € pro Ladepunkt gefördert.
Projekt
Umsetzung
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