Informationen
Beschreibung:
Bereits seit 1997 fordert die Stadt Bonn erhöhte Energieeffizienzstandards für Gebäude beim Verkauf städtischer Grundstücke und beim Abschluss von Verträgen mit Investoren. Mit dem aktuellen Ratsbeschluss wird ab 2016 beim Verkauf städtischer Baugrundstücke, bei städtebaulichen Verträgen, bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie bei Entwicklungsmaßnahmen zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden grundsätzlich der KfW-Effizienzhaus 55-Standard verpflichtend festgeschrieben.
Umsetzung:
Verkauf städtischer Grundstücke:
Vorhaben- und Entwicklungspläne:
Umsetzung
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